Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag
I. GELTUNGSBEREICH
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
II. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.
Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nummer 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nummer 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 5 und/oder 6 geleistet wurde.
Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
IV. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) / NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW)
Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Hotels in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel in Textform ausübt.
Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen des Hotels pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
V. RÜCKTRITT DES HOTELS
Sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Nummern 5 und/oder 6 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls - Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen:
Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Kunden oder zum Zweck seines Aufenthaltes, gebucht werden;
das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer I Nummer 2 vorliegt.
Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
VI. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
VII. HAFTUNG DES HOTELS
Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Danach ist die Haftung beschränkt auf das Hundertfache des Zimmerpreises, jedoch höchstens € 3.500,-und abweichend für Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten höchstens bis zu € 800,-. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € 800.- im Hotelsafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge, Motorräder oder Fahrräder und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für den Ausschluss der Schadensersatzansprüche des Kunden gilt die Regelung der vorstehenden Nummer 1, Sätze 2 bis 4 entsprechend.
Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Fundsachen (liegengebliebene Sachen) werden auf Anfrage und gegen Kostenerstattung (pauschale Bearbeitungsgebühr: € 10.- zzgl. Postgebühren (unfreie Zusendung)) nachgesandt. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate. Für den Ausschluss von Schadensersatzansprüchen des Kunden gilt die Regelung der vorstehenden Nummer 1, Sätze 2 bis 4 entsprechend.
VIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des Hotels.
Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels.
Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
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General Terms and Conditions for the Hotel Accommodation Agreement
I. SCOPE
These terms and conditions apply to contracts for the rental provision of hotel rooms for accommodation, as well as all other services and deliveries provided by the hotel for the customer in this context (hotel accommodation agreement). The term "hotel accommodation agreement" includes and replaces the following terms: accommodation contract, guest accommodation contract, hotel contract, and hotel room contract.
The subletting or re-letting of the provided rooms as well as their use for purposes other than accommodation require the prior written consent of the hotel. Section 540 (1) sentence 2 of the German Civil Code (BGB) is waived insofar as the customer is not a consumer.
General terms and conditions of the customer only apply if expressly agreed in writing in advance.
II. CONTRACT CONCLUSION, PARTIES, STATUTE OF LIMITATIONS
The contract is concluded when the hotel accepts the customer's request. The hotel is free to confirm the room booking in writing.
Contracting parties are the hotel and the customer. If a third party has placed the order on behalf of the customer, this third party is jointly and severally liable with the customer for all obligations arising from the hotel accommodation agreement, provided the hotel has received a corresponding declaration from the third party.
All claims against the hotel generally expire within one year from the start of the statutory limitation period. Compensation claims expire within five years, regardless of knowledge, unless they are based on injury to life, body, health, or freedom. These claims expire within ten years regardless of knowledge. The reduction of the limitation period does not apply to claims based on an intentional or grossly negligent breach of duty by the hotel.
III. SERVICES, PRICES, PAYMENT, OFFSETTING
The hotel is obliged to provide the booked rooms and perform the agreed services.
The customer is obliged to pay the agreed or applicable prices of the hotel for room rental and any additional services used. This also applies to services and expenses incurred by the hotel for third parties at the customer’s request. The agreed prices include statutory VAT.
The hotel may condition its consent to a subsequent reduction in the number of booked rooms, hotel services, or the customer’s length of stay on an increase in the price for the rooms and/or other hotel services.
Invoices from the hotel without a due date must be paid within 10 days of receipt without deduction. The hotel may demand immediate payment of due amounts at any time. In case of default, the hotel is entitled to charge statutory default interest, currently 8% above the base rate, or 5% above the base rate for transactions involving a consumer. The hotel reserves the right to prove and claim higher damages.
The hotel is entitled to require a reasonable advance payment or security deposit in the form of a credit card guarantee, prepayment, or similar at the time of contract conclusion. The amount and payment dates may be agreed upon in writing in the contract. Statutory provisions remain unaffected for prepayments or security deposits for package travel.
If justified, such as in cases of the customer’s payment default or contract expansion, the hotel is entitled to demand an advance payment or security deposit even after the contract has been concluded, up to the full agreed remuneration.
At the beginning and during the stay, the hotel is further entitled to demand an appropriate advance payment or security deposit for existing and future claims under the contract, provided such has not already been made.
The customer may only offset or reduce a claim from the hotel with an undisputed or legally established claim.
IV. CUSTOMER CANCELLATION (WITHDRAWAL) / NON-UTILIZATION OF HOTEL SERVICES (NO SHOW)
A withdrawal by the customer from the contract requires the hotel’s written consent. If this is not granted, the agreed price must still be paid, even if the customer does not use the contractual services.
If a deadline for a cost-free withdrawal was agreed upon in writing between the hotel and the customer, the customer may withdraw within this period without triggering payment or compensation claims from the hotel. The right of withdrawal expires if the customer does not exercise it in writing by the agreed deadline.
For rooms not used by the customer, the hotel will deduct revenue from alternative rental and saved expenses. If the rooms are not re-rented, the hotel may demand the contractually agreed fee, less a lump-sum deduction for saved expenses. The customer must pay at least 90% of the agreed price for overnight stays with or without breakfast, 70% for half-board, and 60% for full-board arrangements. The customer is free to prove that the claimed amount was not incurred or is lower than demanded.
V. HOTEL CANCELLATION
If a free withdrawal period for the customer was agreed in writing, the hotel may withdraw from the contract within this period if other customers request the booked rooms and the customer does not waive their right to withdraw upon request.
If an agreed or requested advance payment or security deposit is not made within a reasonable grace period set by the hotel, the hotel is entitled to withdraw from the contract.
Furthermore, the hotel may withdraw from the contract for justifiable reasons, such as:
Force majeure or other circumstances beyond the hotel’s control make contract fulfillment impossible;
Rooms were booked with misleading or false information about essential facts (e.g., customer identity, stay purpose);
The hotel has reason to believe that the stay could endanger the smooth operation, security, or public reputation of the hotel, without being attributable to the hotel's organization;
The stay serves an illegal purpose;
A violation of Section I, Clause 2 of these terms has occurred.
In the event of a justified withdrawal by the hotel, the customer has no claim to damages.
VI. ROOM AVAILABILITY, HANDOVER, AND RETURN
The customer has no claim to specific rooms unless expressly agreed in writing.
Booked rooms are available from 3:00 PM on the agreed arrival day. The customer has no right to earlier availability.
Rooms must be vacated and made available to the hotel by 12:00 PM on the agreed departure day. If vacated later, the hotel may charge 50% of the full lodging price until 6:00 PM and 100% from 6:00 PM onwards. The customer is free to prove that no or a significantly lower usage fee has been incurred.
VII. HOTEL LIABILITY
The hotel is liable for its contractual obligations. Customer claims for damages are excluded, except for:
Damages resulting from injury to life, body, or health caused by the hotel's breach of duty;
Other damages based on the hotel’s intentional or grossly negligent breach of duty;
Damages resulting from the hotel’s breach of typical contractual obligations.
Brought-in items are liable under statutory provisions, limited to 100 times the room price, but no more than €3,500. For money, securities, and valuables, the limit is €800. Items can be stored in the hotel safe (up to €800).
If a parking space is provided, this does not constitute a safekeeping contract. The hotel is not liable for theft or damage to vehicles unless due to intent or gross negligence.
VIII. FINAL PROVISIONS
Changes and additions to the contract must be in writing. Unilateral changes by the customer are invalid.
Place of performance and payment is the hotel’s location.
The exclusive jurisdiction for business transactions is the hotel’s registered office. German law applies, excluding UN sales law and conflict of laws provisions.
If individual clauses of these terms are invalid or void, the validity of the remaining provisions remains unaffected. Otherwise, statutory provisions apply.